Konditionen
Preise
Die Preise für die Angebote werden in Absprache mit den Kirchgemeinden
getroffen. Bei der Festsetzung der Preise werden geschätzter Zeitaufwand
und Kosten für das Erbringen einer Leistung sowie die finanziellen Möglichkeiten
einer Gemeinde berücksichtigt. Die Preise werden vor Vertragsabschluss
als Pauschale festgesetzt.
Richtpreise:
Schauspielkurse je nach Dauer:
2 Stunden 300 CHF
3 Stunden 400 CHF
4 Stunden 500 CHF
Ganzer Tag 700 CHF
Bestehende Anspiele und Kurztheater: 25-100 CHF (Preise in Euro 20-75 Euro)
Zu einem Thema neu geschriebene Anspiele:
Anspiele bis zu 15 Min. 200 CHF
Anspiele bis zu 30 Min. 350 CHF
Theaterstücke je nach Zeitaufwand ab CHF 500
Lesungen und Monologe je nach Zeitaufwand: 200-600 CHF
Regieführungen: nach Zeitaufwand
Aufführungsrechte
Mit dem Kauf eines Anspiels erwerben Sie automatisch auch die Aufführungsrechte für Ihre Ortsgemeinde zur unbegrenzten Verwendung des Stückes. Vervielfältigung der Stücke ist nur gestattet für die einzelnen Schauspieler Ihrer Gemeinde oder Organisation. Weitergabe und Verkauf an andere Gemeinden/Organisationen sind nicht gestattet und bedürfen der Zustimmung der Verfasserin.
Veränderung der Anspiele
Den Kirchgemeinden ist es erlaubt, ein Anspiel nach ihren Bedürfnissen
abzuändern. Der Text muss nicht originalgetreu aufgeführt werden.
Jedoch ist auch das Weitergeben eines veränderten Anspiels nur mit Zustimmung
der ursprünglichen Verfasserin erlaubt.
Rückgabe der Leistung
Bestellt eine Kirchgemeinde ein Anspiel, so ist das Skript für dieses Anspiel in jedem Fall zu bezahlen und kann nicht zurückgegeben werden. Entspricht der Text nicht den Vorstellungen der Kirchgemeinde, ist diese ermächtigt, es selbst abzuändern oder mit der Verfasserin Rücksprache für Änderungen aufzunehmen.
Absage von Kursen und Auftritten
Sagt eine Kirchgemeinde einen Kurs, eine Regieführung oder einen Auftritt
bis zu einem Monat vor der geplanten Veranstaltung ab, so ist 50 % des vereinbarten
Preises zu bezahlen. Erfolgt die Absage nach dieser Frist, ist der gesamte
vereinbarte Preis zu bezahlen.
Verträge für Engagements
Nach einer mündlichen Einigung der beiden Vertragsparteien wird der Kirchgemeinde
eine schriftliche Bestätigung zugestellt, worin sämtliche Konditionen
aufgeführt sind. Diese schriftliche Bestätigung gilt bei beidseitiger Unterzeichnung der Parteien als bindender Vertrag.
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